Informationsfilm zum Ausbau der A3 / 360-Grad-Überflugvideo / Vismo Web

Diese Filme und das Vismo Web informieren Sie zum Ausbau der A3.

360-Grad-Überflugvideo

Vismo Web

Über Vismo Web können Sie die möglichen Varianten für den Ausbau der A3 zwischen der Anschlussstelle Leverkusen-Opladen und dem Autobahnkreuz Hilden in einer 3-D-Ansicht betrachten.

Hier gelangen Sie zum Vismo Web A3 Opladen-Hilden

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10 Kommentare zu „Informationsfilm zum Ausbau A3 / 360-Grad-Überflugvideo / Vismo Web“

  1. Karl Wilhelm Bergfeld
    • Es wird pauschal ausgeführt, dass es auf der A3 zwischen Köln und Düsseldorf fast täglich zu Staus und einer erhöhten Unfallgefahr kommt. Dies stimmt allerdings nicht für die hier behandelte freie Strecke zwischen den Autobahnkreuzen Hilden und Leverkusen wie durch Gutachten belegt wurde, die Straßen.NRW selbst und das Verkehrsministerium NRW in Auftrag gegeben hatten.
    • Mit der Aussage: „Der Ausbaubedarf wurde somit gesetzlich festgestellt“ wird der Eindruck erweckt, dass sich nichts mehr ändern kann. Richtig ist, dass der Bedarfsplan zum Bundesverkehrswegeplan im Jahr 2016 vom Bundestag als Gesetz beschlossen wurde. Allerdings ist dieser Bedarfsplan alle 5 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren, also erstmalig im Jahre 2021.
    • Inzwischen haben sich die Folgen des Klimawandels dramatisch verstärkt und der CO2-Ausstoß des  Straßenverkehrs muss dringend reduziert werden, um die gesteckten Klimaschutzziele noch zu erreichen. Die Abholzung von Wäldern und die Versiegelung von Flächen für den Straßenverkehr ist daher nicht mehr zu verantworten.
    • Die Corona-Krise hat gezeigt, dass in vielen Bereichen Homeoffice sinnvoll möglich ist, was den Pendlerverkehr in Zukunft wesentlich reduzieren wird.
    • Durch intelligente Steuerungssysteme (neue Verkehrsleitzentrale in Leverkusen!) kann der Verkehr entzerrt und ohne Ausbau flüssig gehalten werden; ggf. durch temporäre Freigabe der Seitenstreifen.
    • Das gezeigte Balkendiagramm zu der prognostizierten Verkehrssteigerung ist manipulativ und suggeriert einen wesentlich größeren Anstieg des Verkehrs als die Zahlen hergeben.
    • Es grenzt schon an Bauernfängerei, dass die Verbesserung des Lärmschutzes als Vorteil des geplanten Ausbaus aufgeführt wird.
    • Richtig ist: Im Falle eines Ausbaus auf 8 Spuren muss ein strenger Lärmschutz eingehalten werden, der aber erst Ende der 2030-er Jahre fertiggestellt sein würde !!!
    • Richtig ist aber auch: Es ist nicht untersagt, ohne Ausbau einen gleichwertig strengen Lärmschutz zu errichten, zumal z.B. auch die temporäre Seitenstreifennutzung mit baulichen Änderungen verbunden ist, die dies zur Folge haben.
    • Auch die Verbesserung des Gewässerschutzes ist kein Argument für den Ausbau! Unsere Gewässer werden hochgradig durch verschmutztes Niederschlagswasser von der Autobahn belastet, das Reifenabrieb, Bremsabrieb, Mineralöl etc. enthält. Insbesondere bei Starkregen laufen die vorhandenen Rückhaltebecken schnell über und das Schmutzwasser ergießt sich ungeklärt in die Bäche und Flüsse. Hier ist auch ohne Ausbau dringend eine Sanierung erforderlich !
    1. Klaus de Leuw

      Hallo,

      Herr Bergfeld hat in allen Punkten recht, ich schließe mich ihm vollumfänglich an und ergänze folgendes:

      • Die EU-Gesetzgebung verlangt inzwischen, dass Gewässer saniert werden müssen, und zwar bereits in diesem Jahrzehnt. Eine Verbreiterung der Autobahn wäre somit ausschließlich schädlich für die Gewässer, weil die naturfernen Gewässerabschnitte unter den Brücken länger werden.
      • Ob Lärmschutz welcher Qualität kommt, steht ncoh völlig in den Sternen. Niemand garantiert, dass an den Stellen, die zur Zeit Lärmschutzeinrichtungen haben, bessere gebaut werden und dass an den Stellen ohne Lärmschutz dann welcher erstellt wird. Da hängt alles von der dann zu erwartenden Belastung ab, die mit gemäß Prognose nicht einmal 10% mehr Kfz-Bewegungen nur wenig größer sein wird. Und wenn dann wieder Schäden am Schallschutz nicht repariert werden wie zur Zeit z.B: die fehlende Türe an der Brücke Grünstraße in Hilden, ist Schallschutz sowieso herausgeschmissenes Steuergeld.

      Viele Grüße, K. de Leuw

      1. Maurice Müller, Die Autobahn GmbH

        Guten Abend Herr de Leuw,
        im Zuge der weiteren Planung – spätestens zur Planfeststellung – wird ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Dieser prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Dabei wird das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für die betroffenen Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper berücksichtigt.
        Erfahrungsgemäß führt ein Ausbau zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmschutzsituation. Das liegt daran, dass hierfür der Mehrverkehr beurteilt wird, aber auch die neue gültige Richtlinie „RLS19“ und niedrigere Grenzwerte gemäß der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes berücksichtigt werden.
        Mit freundlichen Grüßen
        Im Auftrag
        Maurice Müller

    1. Sebastian Bauer, Die Autobahn GmbH

      Hallo Herr Bergfeld,
      wir haben das soeben auf mehreren Rechnern getestet. Es läuft prinzipiell. Vielleicht versuchen Sie es noch einmal über einen anderen Browser. Google Chrome kann in aller Regel gut mit Mediendaten umgehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Sebastian Bauer

      1. Karl Wilhelm Bergfeld

        Mit dem weit verbreiteten unabhängigen Firefox-Brower funktioniert es leider nicht. Sehr vielsagend sind die Darstellungen auch mit Google Chorme nicht. Es wird nicht richtig deutlich, welche Eingriffe in den Naturraum -vor allem auch während der langen Bauzeit- erforderlich würden.

        1. Maurice Müller, Die Autobahn GmbH

          Sehr geehrter Herr Bergfeld,
          aktuell handelt es sich um die Darstellung von Ergebnissen aus der Vorplanung. Im Zuge der weiteren Planungen (Vorentwurf, Feststellungsentwurf zur Planfeststellung, Ausführungsplanung) wird eine immer weitergehende Konkretisierung (z. B. parzellenscharf, Berechnungen zu Eingriffen) erfolgen.
          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag
          Maurice Müller

          1. Klaus de Leuw

            Hallo zusammen,

            viele notwendige Zerstörungen kann man bereits im Überflug erkennen, Beispiele:

            • Das NSG Krüdersheide und Götsche verläuft beidseitig und wäre daher immer betroffen.
            • Das NSG Ohligser Heide und die Gebäude Krabbenburg liegen sich gegenüber, entweder das NSG wird verkleinert oder die Gebäude werden nach Enteignung abgerissen.
            • An der Fuchsbergstraße stehen Gebäude beidseitig bis an die Autobahnböschung heran, hier stellt sich nicht die Frage, ob, sondern wer enteignet wird.
            • Das FFH-Gebiet Spörklenbruch liegt dem Ostring gegenüber. Entweder man zerstört Teile des NSG, was aufgrund des FFH-Schutzes ein sehr schwerer Eingriff wäre, oder man verlegt den Ostring.

            Viele Grüße, K. de Leuw

        2. Klaus de Leuw

          Guten Tag!
          Mit Safari unter MacOS bekomme ich nur Streifenmuster, mit dem Firefox ging es zunächst ermüdend langsam, wobei die Brücken nun nicht das Interessante am Hildener Teil der Trasse sind, aber das einzige bisher dargestellte. Dann war ich mal kurz weg vom Computer und als ich wiederkam, war dieser komplett abgeschmiert. Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass eine Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger dann doch nciht wirklich gewünscht ist.
          Viele Grüße, K. de Leuw

          1. Sebastian Bauer, Die Autobahn GmbH

            Sehr geehrter Herr de Leuw,
            wir haben hierzu mit unserem Dienstleister gesprochen.
            Das Framework, mit dem Vismo Web entwickelt wurde, gibt als Mindestanforderung folgendes an:
            – 4GB RAM Arbeitsspeicher
            – ein 64-bit-System
            Folgende Browser sind unterstützt:
            – Microsoft Edge (Version 79 oder höher)
            – Mozilla Firefox (Version 51 oder höher)
            – Google Chrome (Version 56 oder höher)
            – Safari (Version 14 oder höher)
            – Opera (Version 43 oder höher)
            Zudem muss Javascript in den Browsern erlaubt sein.
            Mit freundlichen Grüßen
            Im Auftrag
            Sebastian Bauer

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