Lärmschutz

Das Thema Lärm- und Schallschutz ist von besonderer Bedeutung. Die Autobahn GmbH erklärt wesentliche Aspekte dazu.

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14 Kommentare zu „Lärmschutz“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann den bisherigen Kommentaren nur zustimmen. Nur zufällig habe ich heute von diesen Infomarkt erfahren.
    Zu der von Herrn Bergfeld genannten Zeit für eine Umsetzung darf man noch die ca. 10 Jahren rechnen, die seit einem Bürgerbegehren vergangen sind. Hier wurde Besserung bei den nächsten Baumaßnahme versprochen…. Stattdessen wurde eine Mauer entfernt und damit haben wir jetzt in Teilen von Hilden freie Sicht auf die Autobahn und gar keinen Schutz mehr vor Lärm. Der derzeit geringere Verkehr ist trotz Tempolimit gut zu hören, besonders des Nachts. Und diese Einschränkungen werden bald wieder aufgehoben sein.

    Schwerpunkt in vielen Kommentaren sind auch immer die Kosten. Laut Zeitungsberichten wurde jedoch gerade in NRW nicht das vom Bund bereitgestellte Budget genutzt. Geld müsste also da sein.
    Auch gibt es andere Baustellen, bei denen für den Lärmschutz etwas getan wird. z.B. an der A524 bei Angermund (geringer Verkehr, keine Fahrbahnerweiterung) oder bei der Planung des Ausbaus der A3 auf drei Spuren bei Moers werden Schutznahmen diskutiert (lt. Zeitung). Oder auch auf der A3, nach dem Heumarer Dreieck wurde der Schutz verbessert, obwohl der Verkehr hier i.d.R. abnimmt. Nur für Hilden musste ich mir von StrassenNRW (Veranstaltung zum Neubau des Autobahnkreuz Hilden) anhören, das keine Maßnahmen notwendig sind, da es ja keine Wohnbebauung in Hilden gibt. Auch sonst sind ja in diesem Bereich keine Veränderungen angefallen – da Frage ich mich doch weshalb die Autobahn mal wieder erweitert werden soll.

    Was hat Hilden falsch gemacht….. oder hilft nur noch ein Umzug, wie von anderen bereits geschehen.

    Verärgert aber dennoch mit freundlichen Grüßen
    Viola Bendig

    1. Sebastian Bauer, Die Autobahn GmbH

      Sehr geehrte Frau Bendig,
      Ihre Frage bezieht sich auf die derzeitige grundhafte Sanierung der A3 in diesem Abschnitt. Bei der Sanierung handelt sich um eine Erhaltungsmaßnahme im Sinne des § 4 (1) FStrG. Zu den Erhaltungsmaßnahmen gemäß § 4 FStrG gehören Maßnahmen der Instandhaltung und Wiederherstellung des bereits zugelassenen Bestandes einschließlich von Anpassungen an den Stand der Technik gemäß den geltenden Richtlinien. Die Maßnahmen beziehen sich auf das gesamte gewidmete Straßengrundstück, einschließlich der Nebenanlagen. Die bestehende Verkehrsfunktion bleibt unverändert. Mit Hinblick auf den geplanten Ausbau der A3 in diesem Abschnitt werden die Lärmschutzwände in dieser Maßnahme nicht saniert. Das wäre wirtschaftlich nicht zu vertreten.
      Mit der entfernten Mauer vermute ich, dass Sie den Wall zwischen der A3 und der L403 (Ostring) meinen. Die Rodungsarbeiten an diesem Wall sind Voraussetzung für die Sanierungsarbeiten der A3 in diesem Abschnitt. Es müssen verschiedene Teile der Verkehrsanlagen erneuert und neu gebaut werden. Dazu zählen unter anderem die Autobahnentwässerung, die Standspur und Schutzeinrichtungen. Des Weiteren wird zusätzlicher Raum für das Errichten von Nothaltebuchten, Wegweisern und Verkehrsbeeinflussungsanlagen sowie für das Verlegen von notwendigen Leitungen benötigt. Dafür sind unter anderem Bauarbeiten im Untergrund beidseitig entlang des Walls zwischen der A3 und der L403 notwendig. Entsprechend waren die Rodungsarbeiten zwingend erforderlich.
      Ich kann hier Ihren Eindruck sehr gut nachvollziehen. Aus fachlicher Sicht stellt es sich allerdings so dar, dass ein Fällen von Bäumen und ein deutlicher Anstieg des Lärmpegels nicht immer einhergehen. Eine spürbare Lärmminderung durch Bewuchs ist erst ab einer Breite des Gehölzstreifens von 50 Metern gegeben. Ist der Gehölzstreifen schmaler, so hat der Bewuchs jedoch durchaus auch eine subjektive Wirkung. Es wurde zudem tatsächlich festgestellt, dass der Bewuchs besonders die höheren Frequenzen des Verkehrslärms dämpft, so dass das Geräuschempfinden des menschlichen Ohrs mit bzw. ohne Bewuchs zwischen Straße und Haus tatsächlich unterschiedlich sein kann. Im Laufe der Zeit wird hier jedoch sehr schnell neuer Wildwuchs entstehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Sebastian Bauer

  2. Jochen Scherer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das sind ja alle schöne theoretische Filme. Da habe ich schon mehr Information erwartet.

    Bzgl. Informationen und Bürgerbeteiligung muss ich leider feststellen, dass zumindest ich den Anschein habe, das dies eher Alibibehauptungen sind. Über diese einwöchige „Informationsveranstaltung“ habe ich als direkter Anwohner der A3 lediglich aus der Tageszeitung am Samstag erfahren. Wenn wirklich der Wille der Autobahn GmbH vorhanden ist, eine BürgerBETEILIGUNG bei dem Ausbau der A3 zu berücksichtigen, dann sollte die Autobahn GmbH auf die Bürger direkt zugehen, insbesondere an die Anwohner (bei welcher Entferung von der A3 auch immer), z.B. mit einem postalischen Anschreiben. Direkt am Anfang der Planungsphase habe ich den Anschein, wer nicht intensiv recherchiert, nachfragt, nachhakt erfährt garnichts. Transparenz sieht m.E. anders aus.

    Die nette techn. Antwort von Herrn Früh auf die Frage von Herrn Bergfeld bzgl. jahrelanger Lärmbelästigung innerhalb der Bauabschnitte während der Bauphase bestätigt bei mir leider den wohl geringen Einfluss einer Bürgerbeteiligung.

    Dennoch bin ich gespannt auf Ihre Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Sebastian Bauer, Die Autobahn GmbH

      Sehr geehrter Herr Scherer,
      vielen Dank für Ihre Schilderung. Wir haben über den Infomarkt informiert über mehrere Pressemitteilungen, Newsletter-Aussendungen und Posts in sozialen Medien. Wenn Sie mögen, kann ich Sie gerne im Verteiler unseres Newsletters mit aufnehmen. Hierzu bräuchte ich nur bitte Ihr kurzes Einverständnis.
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Sebastian Bauer

  3. Karl Wilhelm Bergfeld

    Die Autobahn GmbH verspricht der Bevölkerung den verbesserten Lärmschutz nach dem achtspurigen Ausbau. Was aber verschwiegen wird: Bei dem vorgesehenen Baubeginn 2030 und einer optimistisch geschätzten Bauzeit von ca. 8 Jahren wäre das gegen Ende der 2030-er Jahre. Auf dem Weg dahin wäre zunächst der jetzige Autobahnlärm noch 9 Jahre zu ertragen, dann folgen 8 Jahre Bauzeit ohne jeden Lärmschutz mit zusätzlichem Baustellenlärm. Wir benötigen aber jetzt einen besseren Lärmschutz!

    1. Andreas Früh, Die Autobahn GmbH

      Sehr geehrter Herr Bergfeld, 

      danke für Ihren Hinweis.

      In der jetzigen Bestand-Situation wäre Lärmschutz lediglich nach den Auslösewerten der Lärmsanierung möglich und stünde zudem in Abhängigkeit der verfügbaren Gelder. Für eine Lärmsanierung sind deutlich höhere Lärmpegel erforderlich als für Lärmschutzmaßnahmen bei einem Ausbau. Auch der Lärmschutz im Zuge einer Lärmsanierung müsste zunächst geplant, genehmigt und gebaut werden. Mit Blick auf die derzeitige Ausbauplanung wäre eine solche Umsetzung von Lärmschutz zudem wirtschaftlich nicht vertretbar.

      Während der Bauzeit werden zwingende Schutzmaßnahmen für die Menschen (z. B. temporärer Lärmschutz während der Bauzeit) zu prüfen sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag
      Andreas Früh

      1. Karl Wilhelm Bergfeld

        Es bleibt dabei: Der von Ihnen in Aussicht gestellte Lärmschutz würde erst Ende der 2030-er Jahre wirksam sein! Die temporäre Seitenstreifenfreigabe mit optimalem Lärmschutz würde sich wesentlich schneller umsetzen lassen. Warum schenken Sie den Menschen nicht reinen Wein ein?

        1. Andreas Früh, Die Autobahn GmbH

          Sehr geehrter Herr Bergfeld,
          die Autobahn GmbH des Bundes hat den Auftrag neben der Ausbauplanung der A3 von sechs auf acht Fahrspuren auch die Einrichtung einer temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) im Vorgriff auf den eigentlichen achtspurigen Ausbau der A3 zu prüfen. Auch bei einer TSF ist die neue Lärmsituation zu prüfen. Insofern können sich dann ggf. verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen Lärm für die Menschen ergeben.
          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag
          Andreas Früh

          1. Karl Wilhelm Bergfeld

            Sehr geehrter Herr Früh,
            lassen wir einmal außer Acht, dass Sie z.Z. noch den gesetzlichen Auftrag zur Planung des achtspurigen Ausbaus haben. Das kann sich aber im Zuge der dieses Jahr vorgeschriebenen Überprüfung des Bedarfsplans bald ändern. Geben Sie mir unter diesen Umständen Recht, dass die temporäre Seitenstreifen-Freigabe sich sehr viel schneller und kostengünstiger umsetzen ließe als der Ausbau? Damit blieben reichlich finanzielle Mittel übrig, um den Bürgern schneller einen optimierten Lärmschutz zu bieten, der über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht.

          2. Andreas Früh, Die Autobahn GmbH

            Sehr geehrter Herr Bergfeld,
            die Machbarkeit einer temporären Seitenstreifenfreigabe im Vorgriff auf den regulären achtspurigen Ausbau der A3 wird derzeit untersucht. Aktuell sind daher noch keine verbindlichen Aussagen zu Kosten und Bauzeit möglich. Belastbare Ergebnisse erwarten wir in der zweiten Jahreshälfte 2021.
            Mit freundlichen Grüßen
            Im Auftrag
            Andreas Früh

      2. Lothar@probost.de

        Sehr geehrter Herr Früh,
        da nach jetzigem Kenntnisstand aller Voraussicht nach zum Beispiel zwischen dem Hildener Kreuz und der AS Solingen bei der Annahme eines Ausbaus westseitig , könnte doch bereits ein sachgerechter Lärmschutz ostseitig angegangen werden. Die Bürger Wiescheids würden Ihnen es danken. Eine wie von Ihnen oben zitierte jahrelange Belärmung kann man niemanden zumuten.

        1. Andreas Früh, Die Autobahn GmbH

          Sehr geehrter Herr Probost,
          aktuell gibt noch keine genehmigte Vorzugsvariante. Eine ausführbare Planung wird es erst mit vollziehbarem Baurecht geben. Insofern ist erst dann Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmvorsorge möglich. Lärmsanierung käme wenn überhaupt dem Grunde nach nur in Betracht, wenn ein Anspruch berechnet werden könnte und Gelder hierfür zur Verfügung stehen. Das wäre wirtschaftlich dann allerdings nicht umzusetzen, weil die Bestandssituation absehbar durch den Ausbau grundlegend verändert werden wird.
          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag
          Andreas Früh

  4. Peter Müller

    Mich interresiert nicht der Lärmschutz an der Moselbrücke -die sie im Bild zeigen- sondern in Hilden an der A3. Hier bitte ich um eine Übersicht der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen in 3D Vogelsicht und der hierzu verwendeten bestimmenden Meßdaten -insbesondere bei Berücksichtigung aller hier herrschenden Wetterlagen (z.B. bei Ostwind und Hochdruck).

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