6 Kommentare zu „Temporäre Seitenstreifenfreigabe“
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Die Autobahn GmbH hat eine Machbarkeitsuntersuchung zur temporären Seitenstreifenfreigabe in Auftrag gegeben. Sehen Sie hier Details dazu.
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Sieht man sich die Zahlen der „ersten verkehrstechnischen Untersuchung“ einmal genauer an, kommen einem Zweifel, was damit bewiesen werden soll:
Die gesamten Zeitverluste pro Jahr werden bei Nicht-Ausbau mit 88.991 Stunden beziffert, die dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten pro Jahr mit 1.337.061 T€ also 1.337.061.000 €.
Das würde bedeuten, dass eine Stunde Zeitverlust mit immensen 1.337.061.000 / 88.991 = 15.025 € bewertet wird.
Selbst, wenn man mit ungünstigen Wertschöpfungsansätzen (nach Baum und Kranz, 2012) und einem hohen Güterverkehrsanteil von 17% rechnet, kommt man maximal auf:
0,17 x 36 €/h + 0,83 x 10 €/h = ca.15 €/h
Es liegt also nahe, dass es nicht 1.337.061 T€ sondern 1.337.061 € heißen müsste.
Das bedeutet aber bei den angegebenen Baukosten von 274 Mio. €, dass sich die Investition in
274 / 1,337061 = 204 Jahren amortisiert !
Eine andere wegen ihrer Geringfügigkeit beeindruckende Zahl ergibt sich, wenn man den durchschnittlichen Zeitverlust pro Kfz ausrechnet:
Durchschnittlich 140.000 Kfz/Tag ergibt 140.000 x 365 = 51.100.000 Kfz/Jahr,
daraus ergibt sich 88.991 / 51.100.000 = 0,00174 Stunden = 6,3 Sekunden/Kfz. !
Sehr geehrter Herr Bergfeld,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Zu der Thematik sind wir mit Ihnen und der ebenfalls zuständigen Verkehrszentrale NRW bereits in engem Kontakt. Auch diese Fragestellung kam nach unserer letzten Korrespondenz mit Ihnen vor einigen Tagen schon auf. Gerne leite ich Ihren heutigen Hinweis noch einmal an die Verkehrszentrale NRW weiter zur Vervollständigung des Vorgangs. Eine Rückmeldung erhalten Sie im Rahmen der laufenden Korrespondenz. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine so ausführliche Thematik in diesem Forum nicht in der nötigen Ausführlichkeit diskutiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sebastian Bauer
Die Autobahn GmbH scheint nicht ganz up to date zu sein, indem sie immer wieder auf das fast zwei Jahrzehnte alte Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2002 verweist, das die TSF nur bis zum endgültigen Ausbau zuließ. Inzwischen hat die Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) nach den positiven Erfahrungen mit vorhandenen TSF das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) veröffentlicht. Darin ist explizit die sechsspurige Fahrbahn mit TSF mit Kapazitätsangaben als langfristige Möglichkeit aufgeführt.
Sehr geehrter Herr Bergfeld,
hier wäre das Bundesverkehrsministerium (BMVI) der passende Ansprechpartner. Von der dort werden die für die Straßenbauverwaltung bindenden Vorgaben und Regelungen erlassen. Bei dem benannten ARS Nr. 20/2002 handelt es sich weiterhin um eine gültige Weisung des BMVI.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Früh
Sehr geehrter Herr Früh,
an dieser Stelle auf Zuständigkeiten zu verweisen ist wenig zielführend. Und wenn ich den oben stehenden Kommentar richtig gelesen habe, so wäre ja auch eine dauerhafte TSF mit dem BMVI „vereinbar“?!
Sehr geehrter Herr Ruhle,
für eine dauerhafte Umnutzung des Seitenstreifens wäre das Regelwerk durch das BMVI anzupassen. Die Autobahn GmbH des Bundes führt das operative Geschäft durch im Auftrag des BMVI und ist an die entsprechenden Regelwerke gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmed Ben Moallem